BAFA-Marketingberatung mit bis zu 80 % Zuschuss
Collective Brain ist offiziell anerkannte BAFA-Agentur. Für unsere Kunden übernehmen wir Antrag, Beratung, Umsetzung.
Collective Brain entwickelt individuelle Marketingstrategien, die genau auf die Situation und die Wachstumsziele kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgestimmt sind. Im Mittelpunkt stehen eine fundierte Analyse des Unternehmens, der Zielgruppe und der Marktposition, darauf aufbauend die Entwicklung einer klaren Strategie mit Maßnahmen für Sichtbarkeit, Reichweite und Kundengewinnung. Wir kombinieren Beratung, Planung und Umsetzung, sodass die Strategie nicht auf dem Papier bleibt, sondern spürbare Ergebnisse erzeugt.
Für diese Beratungsleistungen gibt es staatliche Förderung über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. €. Besonders interessant: auch kleine Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern fallen darunter, was viele inhabergeführte Unternehmen einschließt.
Die Förderhöhe hängt vom Unternehmenssitz ab. In den alten Bundesländern werden 50 % der Beratungskosten übernommen, bis zu einem Zuschuss von 1.750 €. In den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig) trägt der Staat sogar 80 % der Kosten, bis zu 2.800 € Zuschuss. Damit sinkt die finanzielle Hürde für professionelle Marketingberatung erheblich, und Unternehmen können sich Know-how sichern, ohne das volle Risiko tragen zu müssen.
So entstehen durch Collective Brain Strategien, die den Erfolg langfristig absichern – von Markenaufbau und Sichtbarkeit über Social Media bis hin zu Recruiting und Vertrieb. Mit staatlicher Unterstützung können KMU diese Leistungen kosteneffizient nutzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig steigern.
HÖHE DER FÖRDERUNG FÜR DEINE FIRMA
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin und Region Leipzig)
- Fördersatz: 80 %
- Bemessungsgrundlage: 3.500 € je Beratung
- Maximaler Zuschuss: 2.800 €
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg und Region Trier)
- Fördersatz: 50 %
- Bemessungsgrundlage: 3.500 € je Beratung
- Maximaler Zuschuss: 1.750 €
Allgemeine Förderbedingungen
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Jedes Unternehmen kann bis zu fünf Beratungen fördern lassen, davon maximal zwei pro Jahr. Pro Woche sind höchstens fünf Beratertage bzw. 40 Stunden förderfähig. Voraussetzung ist ein Informationsgespräch mit dem zuständigen Regionalpartner, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf (frühestens drei Monate vor Antragstellung und spätestens bis zum Abschluss der Beratung).
Was gefördert wird
- Unterstützt werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen, die auf eine nachhaltige Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit abzielen. Dazu zählen wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragestellungen der Unternehmensführung.
Was nicht gefördert wird
- Leistungen, die bereits mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
- Vermittlungstätigkeiten oder der Erwerb von Waren und Dienstleistungen
- Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Fördermittelberatung
Als anerkannte BAFA-Agentur übernehmen wir für euch den kompletten Prozess – von der Antragstellung bis zur Durchführung der Beratung. Ihr müsst euch um nichts kümmern: wir führen euch Schritt für Schritt durch alle Formalitäten, kümmern uns um die Förderanträge und setzen anschließend die Beratung individuell für euer Unternehmen um. So profitiert ihr nicht nur von unserer Expertise im Marketing, sondern auch von einer reibungslosen Abwicklung der Förderung.
Wir freuen uns auf dein Projekt!
